Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Unterkunft 
"Rosenlund"

1. Buchung: Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung einer Ferienwohnung bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist. Die Bestätigung erfolgt auf schriftlichem Wege, per E-Mail, Post oder Fax. Bei kurzfristigen Buchungen und auf besonderen Wunsch werden auch telefonische Bestätigungen akzeptiert. Auch bei telefonischer Buchung akzeptiert der Gast automatisch unsere AGB´s. Der Vermieter ist nicht verpflichtet bei telefonischen Buchungen gesondert auf die AGB´s hinzuweisen. Seitens des Vermieters ist die Buchung erst mit Zahlungseingang der Anzahlung und Kaution bindend. Zum Vermietungsgegenstand zählen das Wohnhaus und die Halle. Sämtliche Außenanlagen sind nicht offizieller Teil der Vermietung dürfen aber auf eigene Verantwortung mit genutzt werden.  

2. Gästeanzahl und unangekündigte Gäste
Der Gastaufnahmevertrag gilt für die vereinbarte Personenanzahl. Sollte diese sich andern, so ist der Gats verpflichtet dies dem Vermieter VORAB UNAUFGEFORDERT mitzuteilen. Erfährt der Vermieter erst durch nachfragen oder durch Dritte oder durch den Gast im Nachhinein von der geänderten Gästeanzahl, so führt dies in jedem Fall zum Einbehalt der Kaution. Der Vermieter behält sich in diesem Fall darüber hinaus rechtliche Schritte vor.

3. Zahlungen: 
30% des Reisepreises zzgl. 50% der 900,00€ Kaution sind nach der Buchung sofort, spätestens aber 3 Tage nach Buchung zu zahlen. Der Mieter erhält dazu eine Teilrechnung. Die Kaution ist nicht Zweckgebunden für Beschädigungen am Objekt. Sie dient auch der finanziellen Absicherung des Vermieters für eventuelle Forderungen aus Stornierungen im Rahmen der unter §3 angegebnen zeitlichen Fristen. Der Restbetrag plus die zweiten 50% der Kaution sind spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zu überweisen. Hierzu erhält der Mieter ebenfalls eine gesonderte Rechnung.  

 

4. Stornobedingungen: Storniert der Gast die komplette oder Teile der Buchung so werden grundsätzlich € 30,00 als Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei Kündigung bis zu 8 Wochen(maßgeblich ist die 7-Tagewoche) vor Mietbeginn werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr 30% des vereinbarten Reispreises fällig. Bei Kündigung bis zu 6 Wochen vor Mietbeginn werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr 50% des vereinbarten Reisepreises fällig. Bei Kündigung bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr 80% des vereinbarten Reisepreises fällig. Bei einer Kündigung ab 2 Wochen vor Anreise, vorzeitiger Beendigung oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. Auch dann nicht, wenn aus Sicht des Gastes Mängel an der Unterkunft zur vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts geführt haben. In diesem Fall hat der Gast den Vermieter umgehend zu kontaktieren. Der Gast hat nur dann ein Anrecht auf eine Erstattung oder Teilerstattung des Reisepreises, wenn die festgestellten Mängel vor Ort im Beisein des Vermieters oder eines Bevollmächtigten gemeinsam festgestellt werden konnten. Reist der Gast ohne vorab Bescheid zu geben einfach ab und macht im Nachhinein diese Mängel beispielweise durch selbstgemachten Fotos geltend, verwirkt er sein Anrecht auf eine Erstattung. Veringert sich aus Gründen welche der Vermieter nicht zu verschulden hat die Anzahl der gebuchten Plätze(Gastanzahl), gelten für die quantitative Minderanzahl dieselben Stornobedingungen. Werden die komplette Buchung oder Teile dieser storniert, so erfolgt die Rückzahlung der erstattungsfähigen Gelder erst zum Zeitpunkt der Kautionsabrechnung nach dem eigentlich geplanten Aufenthalt. Vorab ist eine Auszahlung aus wirtschaftlichen Planungsgründen nicht möglich. Achtung: Erfolgte die Buchung über ein fremdes Buchungsportal(AIRBNB, HRS oder Casamundo etc.) so ist eine Stornierung des Aufenthalts erst wirksam, wenn die Stornierungsbestätigung des jeweiligen Portals den Vermieter erreicht, da sonst die Tage weiterhin blockiert bleiben und der Vermieter keine Gäste für diesen Zeitraum annehmen kann. Eine Kündigung ausschließlich beim Vermieter bei gleichzeitiger Buchung über ein Fremdportal ist unwirksam.

5. Rücktrittsrecht des Vermieters: Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht bei nicht erfolgter umgehender Zahlung der Anzahlung innerhalb von 3Tagen sowie der zu begleichenden Restzahlung 7 Tage vor Reiseantritt. In beiden Fällen besteht Seitens des Vermieters keine Verpflichtung zur Rücksprache mit dem Gast. Der Gast hat die unter Punkt 3 genannten Stornogebühren zu tragen, sofern der Gebrauch des Rücktrittsrechts durch den Vermieter durch nicht eingehaltene Zahlungsfristen der Anzahlung, der Kaution sowie der Restzahlung des Gastes notwendig wird. Maßgeblich sind hier die unter Punkt 2 genannten Zahlungsfristen.

6. Die An- und Abreise sind, wenn nicht anders mit dem Vermieter vereinbart am An- und Abreisetag zu 14.00 Uhr. Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in der Anreise ergeben, möchte dieser bitte rechtzeitig den Vermieter zu informieren. Sollte der Mieter weder angereist sein, noch sich gemeldet haben, besteht seitens des Vermieters das Recht, i.S. der Schadensminimierung den Mietgegenstand für eine weitere Vermietung freizugeben. Am Anreisetag ist vorab zu kontrollieren, ob die Unterkunft von den letzten Gästen in einem ordentlichen bezugsfähigen Zustand hinterlassen wurde. Ist dies nicht der Fall, ist der Vermieter zu kontaktieren und ggfls. Fotos vom Zustand zu machen. Im Nachhinein sind jedwede Reklamationen ausgeschlossen.

7. Aufgeräumtes sauberes Verlassen der Unterkunft - Endreinung

Sofern nicht anders verabredet ist die Unterkunft bis 14.00Uhr ordnungsgemäß zu räumen. Diesbezügliche Sonderabsprachen sind je nach Belegungsplan möglich. Die Unterkunft ist aufgeräumt, gesäubert und ordnungsgemäß an den Vermieter oder einen Beauftragten zu übergeben. Die Unterkunft ist so zu verlassen, dass die Folgegäste diese direkt wieder beziehen können. Sprich alle Räume sind einer Grundreinigung(saugen, wischen, Staubwischen etc.) zu unterziehen. Insbesondere im Bad und in der Küche ist auf ordentliche Sauberkeit zu achten. Gehen sie bitte davon aus, sie selbst wären die nächsten Gäste! Von unserer Seite wird einmal im Monat eine Grundreinigung durchgeführt. Dafür entstehen für sie aber keine Kosten. Sämtliche verderbliche Speisen sind zu entfernen. Alle benutzten Einrichtungsgegenstände und Maschinen insbesondere der Herd, die Mikrowelle, Kühlschrank, Kaffeemaschine, Grill sind sauber und ordnungsgemäß so zu hinterlassen, dass die kommenden Gäste diese wieder benutzen können. Die benutzten Außenanlagen sind ebenfalls in möglichst ordentlichen und sauberen Zustand zu verlassen, sodass eine direkte Folgenutzung erfolgen kann. Ein unsauberes Hinterlassen führt zu erheblichen Mehrkosten und zum Einbehalt der Kaution. Der Müll ist selbstständig in dafür vorgesehene Behälter zu entsorgen, sodass ein problemloser Abtransport  gewährleistet wird. Der Müll ist so zu lagern, dass Tierfrass ausgeschlossen werden kann. Sollte der Gast ohne eine ordnungsgemäße Abmeldung abreisen, könnten nachträglich weitere Kosten entstehen. In jedem Fall führt dies zu einem Einbehalt der Kaution. 

8. In Anrechnung kommen während der Vermietung die Übernachtungen der gebuchten Gäste als auch die Nutzung durch andere Gäste. Hierbei gilt grundsätzlich: Es ist gestattet, wenn zusätzliche Besuchsgäste während des Aufenthalts der gebuchten Personen die Unterkunft aufsuchen und benutzen. Diese müssen dem Vermieter angemeldet werden und dieser legt einen Preis fest. Werden die zusätzliche Gäste NICHT durch den Mieter angemeldet, also hat der Gast beispielsweise für 4 Gäste gebucht, veranstaltet dann aber eine Party oder ähnliches mit 20 weiteren Gästen ohne diese vorab dem Vermieter anzumelden, werden grundsätzlich pro weiteren Gast 25€ Gebühr pro Tag fällig. Als Tag zählen hier 24h ab Ankunft der anderen Gäste.

9. Schäden oder Fehlbestände Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar kommt der Mieter auf. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei Schäden an Inventar, Haus oder Einrichtung umgehend zu informieren. Für Personen- oder Sachschäden die sich in Folge einer Verletzung dieser Informationspflicht ergeben, haftet auschließlich der Verursacher. 

10. Die Benutzung jeglicher Einrichtungen erfolgen auf eigene Gefahr. Kinder sind stehts unter Aufsicht zu halten.  Im zweiten Haus befindet sich Baustruktur bedingt eine steile Treppe zum Schlafboden. Wir weißen ausdrücklich darauf hin, dass Kinder nicht unbeaufsichtigt im Schlafboden zu lassen sind. Bitte seien sie hier besonders vorsichtig! Für aus mangelnder Sorgfaltspflicht oder aus nicht Beachtung dieser Hinweise entstehende Personenschäden haftet ausschließlich der Mieter. Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen und wird auch so vom Mieter mit verbindlicher Buchung anerkannt. Des weiteren weist der Vermieter ausdrücklich daraufhin, dass es sich bei den Schlafplätzen im Schlafboden der großen Halle um ebenerdige Schlafgelegenheiten(Matratzen) handelt. 

11. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW. Schützen Sie Ihr Eigentum. 

12. Informationen zu den Waldbrandstufen sind vom Mieter stehts zu beachten. Bei Nichteinhaltung muss mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro gerechnet werden. Der Mieter erklärt mit seiner Buchung hierüber seine Kenntniss und ist verpflichtet dies beim Umgang mit offenem Feuer jeglicher Art zu beachten. Für eventuelle Schäden welche durch Verletzung der Sorgfaltspflicht entstehen haftet ausschließlich der Mieter.

13. Informationen zu Einschränkungen durch höhere Gewalt(Waldbrände, Epedemien etc..)

Sollte der Aufenthalt in unserer Unterkunft durch höhere Gewalt jeglicher Art beeinträchtigt werden oder durch daraus resultierende Behördliche Anweisungen(z.B.: Beheerbergungsverbote, Evakuierungsanweisungen) verhindern werden, so gelten unsere Stornierungsbedingungen folglich Punkt 3. Wir werden uns bemühen, in solch einem Fall alle Möglichkeiten der versicherungsbasierten Ausgleichszahlungen oder stattlicher Hilfemaßnahmen auszuschöpfen und ggfls. die Gelder dem Gast zu erstatten. Es besteht aber Übereinkunft darüber, dass der Vermieter keine Haftung übernimmt und das Verlustrisiko vom Gast getragen wird.

14. Der Vermieter verweist ausdrücklich auf die Eigenheiten der Unterkunft  Das Ferienhaus „Rosenlund“ ist ein Nichtraucher-Ferienhaus. Das Rauchen in jeglichen Räumen ist nicht gestattet! Beide Häuser sind Holzhäuser, deshalb bitte kein offenes Feuer in den Unterkünften außer in den dafür vorgesehen Stellen(Kamin/Ofen). Kerzen sind nur in dazu geeigneten Haltern und unter steter Kontrolle zu entzünden. Es handelt sich bei beiden Gebäuden um Ferienhäuser die baustrukturbedingte Besonderheiten aufweisen. So zum Beispiel die Schlafböden, welcher nur über eine schmale steile Treppe zu erreichen sind. Der Gang zum und vom Schlafboden aus ist für kleinere Kinder nur unter Beaufsichtigung möglich. Bitte lassen sie ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt auf dem Schlafboden. Auch für ältere Erwachsene kann diese Treppe eine  Herausforderung sein. Die Fenster der Schlafböden öffnen nach außen! Bitte seien sie vorsichtig beim Öffnen der Fenster! Ansonsten besteht Sturzgefahr! Kleinere Kindern sollten nie unbeaufsichtigt diese Fenster bedienen. Der Vermieter verweist ausdrücklich nochmals auf die unter Punkt 9 genannten Eigenheiten und Haftungsausschlüsse. Bitte seien sie besonders vorsichtig! Für aus mangelnder Sorgfaltspflicht oder aus nicht Beachtung dieser Hinweise entstehende Personenschäden haftet ausschließlich der Mieter. Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen und wird auch so vom Mieter mit verbindlicher Buchung anerkannt.  

15. Handtücher und Bettwäsche sind selbst mitzubringen.

16. Haustiere
In unserer Unterkunft sind Haustiere ausdrücklich zugelassen. Die Kosten belaufen sich pro Tier auf 5€/Nacht. Das Unterbringen von Haustieren jeglicher Art in den Betten ist  unter Rücksichtnahme der anderen Gäste untersagt. 

17. Umzäunung Das Grundstück ist nicht komplett umzäunt. 

18. Verwendung von offenem Feuer Sämtliche Feuerstellen können im Grunde jeder Zeit genutzt werden. Einzige Einschränkung für alle Anlagen die mit offenem Feuer betrieben werden ist die aktuelle Waldbrandstufe! SIEHE PUNKT 10!  Bitte beachten sie unbedingt die aktuelle Waldbrandstufe in der Region! Je nach Stufe ist offenes Feuer nicht gestattet. Auch Rauchen nicht! Die jeweilige Waldbrandstufe können sie jederzeit im Internet in Erfahrung bringen. Am Objekt befindet sich ein kleiner Grill, welcher jederzeit benutzt werden darf. Bitte reinigen sie diesen nach Benutzung wieder, damit die nächste Gäste auch noch Freude daran haben. Eventuelle Schäden und Kosten für Feuerwehreinsätze trägt der Gast. Der Gast haftet für alle Schäden die durch eine Missachtung der Brandschutzregeln entstehen.

19. Nebenkosten

Standartmäßig sind 30€ zu zahlen. Bei außergewöhnlich hohem Verbrauch behält sich der Vermieter das Recht vor, die entstandenen Mehrkosten von der Kaution einzubehalten.

20. Kaution und Kautionsrückzahlung Zusätzlich zum Reisepreis werden vorab 900,00€ Kaution an den Vermieter entrichtet. Diese erhalten sie bei Einhaltung der AGB´s im Normalfall binnen5Tagen abzüglich der Nebenkosten wieder auf ihr Konto zurück. Sollten für eine Rückzahlung der Kaution besondere Prüfungen der Unterkunft notwendig werden, beispielsweise durch Hinweise auf mögliche Sachbeschädigungen, erforderlichen Klärungen im Streitfall, Verlust von Schlüsseln oder ähnliches, so kann sich die Rückzahlung oder Teilrückzahlung der Kaution verzögern, da sich der Vermieter in solchen Fällen zumeist persönlich ein Bild vor Ort machen muss, um im Streitfall die Sache ordnungsgemäß beurteilen zu können. Bei entstandenem Sachschaden oder grober Verletzung der AGB´s führt dies fristunabhängig bis zur entgültigen Klärung zum Einbehalt der Kaution.       

21. Aufbettungszuschlag Der Aufbettungszuschlag bei Buchung von mehr als 6Personen beträgt 20€/Person/Nacht.

22. Prospekt- & Internethaftung ist in jeglicher Form ausgeschlossen. Mit Buchung der Unterkunft akzeptiert der Mieter ausdrücklich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Darüberhinaus gilt aber: Durch ein offenes und direktes Gespräch lässt sich alles regel

Alle Angebote freibleibend, Irrtümer & Änderungen vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der zuständige Gerichtsort unseres Ferienhauses.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch

 

Ihre Rosenlund´s

 

Stand 01.09.2021